Barrierefreiheit
Was ist darunter zu verstehen?
Bin ich dazu mit meinem Internetauftritt verpflichtet?

Barrierefreiheit bedeutet, dass auch Menschen mit Sehschwächen Inhalte von Webseiten erkennen können. Dazu werden spezielle technische Geräte genutzt oder Möglichkeiten der Software, Inhalte verändert darzustellen.

Natürliche Personen und private Unternehmen sind zur Zeit nicht verpflichtet, die Barrierefreiheit anzubieten.

Bei den Webseiten von Bundesbehörden und sukzessive auch Landesbehörden sowie staatlichen Einrichtungen sieht es etwas anders aus: Diese sind nach einer Verordnung bis zum 31.12.2005 verpflichtet, die Richtlinien zur Barrierefreiheit umzusetzen

Dennoch sollten insbesondere private Unternehmen beim nächsten geplanten Redesign oder Relaunch der eigenen Webseite die Implementierung Richtlinien andenken sollten.